Die Koalabande · Erna Thorun

Konzeption

Erstellt am 30.06.2022 · Aktualisiert am 28.04.2025

1. Einleitung

Ein wichtiger Bestandteil meiner Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist meine Konzeption, denn diese begleitet mich durch den Alltag mit den Tagespflegekindern. Darin enthalten sind meine pädagogischen Inhalte, meine Erfahrungen im Umgang mit den Tagespflegekindern, meine Ziele sowie meine Aufgaben als Kindertagespflegeperson.

2. Rahmenbedingungen der Kindertagespflegestelle

2.1. Vorstellung meiner Person

Mein Name ist Erna Thorun, ich bin am 02.02.1985 in Douala (Kamerun) geboren. Als ich drei Jahre alt war, sind meine Familie und ich nach Deutschland gezogen. Ich bin Mutter von zwei wundervollen Töchtern namens Eileen (2006) und Ayla (2022).

Nach der Geburt meiner ersten Tochter schloss ich erfolgreich meine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte ab. Anschließend übte ich den Beruf in einer kieferchirurgischen Praxis aus. Der Umgang mit Menschen macht mir sehr viel Freude. Während meiner Arbeit wurde mir klar, dass mir der Umgang mit Kindern besonders am Herzen lag. Deshalb beschloss ich, eine berufliche Veränderung vorzunehmen, und begann ein Lehramtsstudium mit dem Schwerpunkt Realschule.

Es stellte sich heraus, dass das Lehramtsstudium als alleinerziehende Mutter sowohl zeitlich als auch finanziell auf Dauer nicht zu stemmen war. Deshalb kehrte ich nach 6 Semestern Studium in meinen erlernten Beruf zurück. Während meiner dreijährigen Arbeit in der Zahnarztpraxis musste ich allerdings feststellen, dass mich dieser Beruf auf Dauer nicht glücklich machen würde. Mein Herz schlug immer für eine Zusammenarbeit mit Kindern. So kam es, dass ich seit Juli 2017 mit großer Freude meine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ausübe und genieße.

Erna Thorun

2.2. Anzahl der Plätze, Ausstattung, Lage und Umgebung

Durch meine vom Fachdienst Kindertagespflege ausgehändigte Pflegeerlaubnis ist es mir gestattet, maximal 10 Kinder im Platzsharing zu betreuen und bis zu 5 Kinder gleichzeitig in angemieteten Räumlichkeiten zu betreuen.

Meine Kindertagespflegestelle befindet sich im ersten Obergeschoss in der Körnerstraße 25 und umfasst 63 m².

In der Nähe befindet sich der Gutenbergplatz, auf dem dienstags, donnerstags und samstags der Wochenmarkt stattfindet. Die Günther-Klotz-Anlage ist zu Fuß sehr gut zu erreichen. In der Umgebung gibt es zahlreiche Spielplätze. Der Zoologische Stadtgarten und die Stadtbibliothek sind in 10 Minuten mit der Straßenbahn erreichbar.

In der Küche werden die Mahlzeiten frisch zubereitet; hier befindet sich auch der Essbereich für die Tagespflegekinder, wo sie sich selbstständig hinsetzen und aufstehen können.

Im separaten Schlafraum gibt es eine Wickelkommode. Jedes Tagespflegekind hat ein eigenes Bett mit einem Schlafsack.

Die Garderobe befindet sich im ersten Raum gleich am Eingang. Es gibt ausreichend Platz, damit die Eltern in Ruhe die Kinder ausziehen können; eine passende Sitzmöglichkeit ist vorhanden. Die Kleidung kann an Haken aufgehängt werden, die Schuhe werden in einer Schublade verstaut. In einer weiteren Schublade hat jedes Tagespflegekind eine Aufbewahrungstasche für Wechselsachen, Matschsachen und Schnuller. In diesem Raum befinden sich außerdem ein Bällebad, eine Rutsche und ein Tipi – hier haben die Kinder die Möglichkeit zu spielen.

In einem weiteren Raum gibt es eine Spielküche, Bücher sowie verschiedene Spielzeuge wie Lego, Duplo, Kinderwagen und Puzzle. Die Tagespflegekinder können sich auf ein Kinderbett zurückziehen und entspannen, wenn sie das möchten.

Im Badezimmer befinden sich eine Badewanne und eine Toilette. Mit Hilfe eines Hockers werden am Waschbecken die Hände gewaschen. Die Toilette hat einen integrierten Kindersitz.

Die Kindertagespflegestelle wird täglich gereinigt. Die Spielsachen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Ablageflächen werden täglich desinfiziert. Die Räumlichkeiten sind kindgerecht gesichert.

Schlafraum Garderobe Spielzimmer Spielzimmer

2.3. Betreuungszeiten

Meine Betreuungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr. Je nach Bedarf der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können die Betreuungszeiten nach Vereinbarung angepasst werden.

Als Kindertagespflegeperson stehen mir 4 Wochen Urlaub im Jahr zu. Mein Urlaubsplan wird jeweils im November für das Folgejahr festgelegt und an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten weitergeleitet.

3. Verständnis von Bildung, Betreuung und Erziehung

„Kinder verfügen über zwei Superkräfte, welche die meisten Erwachsenen verloren haben: die bedingungslose Liebe und das völlige Fehlen von Vorurteilen."
— Unbekannt

Kinder haben alle ihre individuelle Persönlichkeit und ihren eigenen Rhythmus beim Lernen und Erforschen. Es ist wichtig, ihnen Sicherheit und Geborgenheit zu geben und ihnen Freiraum zu lassen, damit sie sich entfalten können. Kinder lernen in den ersten Lebensjahren viel und schnell – sie brauchen beim Lernprozess Unterstützung und Begleitung.

4. Pädagogische Arbeit

4.1. Tagesablauf und Rituale

Wiederkehrende Handlungen spielen im Alltag der Kinder eine wichtige Rolle. Rituale geben Sicherheit und Geborgenheit. Kleinkinder nehmen Zeit und Tagesstruktur anders wahr als Erwachsene – durch Rituale orientieren sie sich schneller und entwickeln einen Rhythmus im Alltag.

Tagesablauf

8:00 – 8:30   Kinder werden gebracht / Freispiel

8:30 – 9:30   Morgenkreis / Frühstück / Windelwechsel (falls notwendig)

9:30 – 10:45   Spielplatz / Ausflüge / Spaziergänge

11:00 – 11:30   Freispiel / Windelwechsel / Händewaschen

11:30 – 12:00   Mittagessen

12:00 – 14:00   Mittagsschlaf

14:00 – 15:00   Snack / Freispiel / Abholzeit

Bei schlechtem Wetter beschäftigen wir uns drinnen mit Basteln, Singen, Tanzen, Malen u. v. m. Im Sommer gehen wir meistens früher hinaus, um das Wetter länger zu genießen und bei höheren Temperaturen frühzeitig wieder in den Räumlichkeiten zu sein.

4.2. Pädagogische Inhalte

  • Alle Tagespflegekinder und die Kindertagespflegeperson werden mit Respekt behandelt.
  • Auf die individuellen Bedürfnisse der Tagespflegekinder wird eingegangen.
  • Höflichkeitsregeln und Tischmanieren werden vermittelt.
  • In der Gruppe werden soziale Kompetenzen gefördert (gemeinsam spielen, teilen …).
  • Jedes Lernniveau des Kindes wird berücksichtigt und individuell gefördert.
  • Spaß, Geborgenheit und Liebe während der Betreuung.

Sprache

Gespräche am Frühstückstisch, Bücher lesen, Geschichten hören, gemeinsames Singen, Beschreiben des Gesehenen beim Spaziergang, Fragen beantworten und erklären, einmal pro Woche französische Lieder singen.

Mathematische Bildung

Mengen, Zahlen und Ziffern kennenlernen (z. B. „Im Becher ist viel Wasser", „Ich bin 2 Jahre"), verschiedene Formen erkennen, Gegenstände ordnen (z. B. Puzzle).

Naturwissenschaftliche Bildung

Tier- und Pflanzenarten erkunden (z. B. im Zoo), Experimente mit verschiedenen Materialien (z. B. Schnee schmilzt zu Wasser, Wasser wird zu Eis …).

Musik & Kunst

Durch gemeinsames Singen und Tanzen wird ein Rhythmusgefühl entwickelt, Entfaltung der Fantasie durch freies Malen und Mischen der Farben, Basteln für verschiedene Anlässe (Ostern, Muttertag, Weihnachten …).

Bewegung

Verschiedene Spielplätze bieten die Möglichkeit zu klettern, toben, springen, laufen und balancieren. Drinnen können Bewegungsspiele wie Fangen oder Verstecken gespielt werden.

4.3. Meine pädagogischen Ziele

Jedes Kind darf sich frei entfalten und seine Bedürfnisse werden berücksichtigt. Der Umgang ist geprägt von Respekt, Geduld und Liebe. Die Entwicklung des Kindes wird gefördert, indem es zur Selbstständigkeit erzogen wird. Die Emotionen des Kindes werden wahrgenommen und respektiert – die Kinder lernen, über ihre Ideen, Geschichten und Erlebnisse zu sprechen.

4.4. Gesunde Ernährung und Gesundheit

Gesundheit

Die Gesundheit der Tagespflegekinder wird gefördert, indem wir täglich nach draußen gehen, laufen und spazieren. Nach dem Spielplatz und vor dem Essen werden die Hände gewaschen. Das Spielzeug wird in regelmäßigen Abständen gewaschen und desinfiziert. Die individuellen Handtücher, Schlafsäcke und Bettwäsche werden regelmäßig gewaschen. Wird ein Tagespflegekind während der Betreuungszeit krank, werden die Eltern umgehend informiert und das Kind muss abgeholt werden. Je nach Krankheitsbild darf das Kind nicht sofort wieder in die Kindertagespflegestelle kommen. Ich orientiere mich nach den Empfehlungen des Gesundheitsamts Karlsruhe; alle Eltern erhalten von mir eine Kopie. Medikamente werden in der Kindertagespflegestelle nicht verabreicht.

Gesunde Ernährung

Eine ausgewogene Ernährung ist für die Kinder unverzichtbar, deshalb bereite ich die Mahlzeiten immer frisch zu. Gelegentlich werden Obst, Gemüse und Wurstwaren auf dem Wochenmarkt eingekauft.

  • Frühstück: An verschiedenen Tagen gibt es Brot (mit Butter, Käse oder Wurst), Müsli, Brezeln, Eier, Joghurt mit püriertem Obst und Haferflocken sowie täglich verschiedene saisonale Obstsorten.
  • Mittagessen: Es wird darauf geachtet, dass es jede Woche Nudeln, Reis, Kartoffeln, Gemüse, Fleisch und Fisch gibt. Im Winter werden auch Suppen zubereitet.
  • Snack: Nach dem Mittagsschlaf werden Obst, Joghurt und Nüsse angeboten. Den ganzen Tag über steht Wasser auf dem Tisch.

4.5. Eingewöhnung und Verabschiedung

Eingewöhnung

Oft übertragen Eltern unbewusst Gefühle auf ihre Kinder, deshalb ist ein offenes Gespräch vorab unverzichtbar, damit Ängste oder Bedenken angesprochen und ausgeräumt werden können.

Die Eingewöhnung dauert in der Regel 2–3 Wochen; von Vorteil ist es, wenn sie ein Elternteil durchgehend begleitet. In den ersten 3 Tagen kommt ein Elternteil mit dem Kind und bleibt ca. 30–60 Minuten. Die Kindertagespflegeperson gibt dem Kind Zeit, sich zu akklimatisieren und den Kontakt ungezwungen aufzunehmen. Der Elternteil bleibt stets in sichtbarer Nähe. Ist der Kontakt aufgebaut, wird das Kind in den folgenden Tagen für ca. 30 Minuten von dem Elternteil getrennt, der sich in unmittelbarer Nähe aufhalten muss. Die Trennungszeit wird von Tag zu Tag verlängert, bis das Kind den gesamten Tagesablauf gut meistert und sich wohlfühlt.

Verabschiedung

In den meisten Fällen verabschiedet man sich von einem Tagespflegekind, wenn es in den Kindergarten wechselt. Das Kind wird frühzeitig darauf vorbereitet, indem in der Gruppe darüber gesprochen oder ein passendes Bilderbuch angeschaut wird. Kurz vor Ende der Betreuungszeit wird ein gemeinsames Abschiedsfest mit Eltern und Kindern gestaltet. Die Eltern erhalten von mir ein Fotoalbum mit den schönsten Momenten aus der Betreuungszeit, und das Kind bekommt ein Abschiedsgeschenk.

4.6. Beobachtung und Dokumentation

Als Tagespflegeperson verbringen wir viel Zeit mit den Tagespflegekindern und erleben ihre Entwicklung täglich. Es ist wichtig, diese zu beobachten und zu dokumentieren. Die Beobachtung ist essenziell für die Betreuung, die Unterstützung des Entwicklungsprozesses und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Sie hilft mir, pädagogisch richtig zu handeln, die Stärken und Interessen des Kindes zu erfassen und gezielt zu fördern. Die Beobachtung schafft eine Brücke zu einer verständnisvollen, einfühlsamen und vertrauensvollen Beziehung zwischen Tagespflegeperson, Tagespflegekind und Erziehungsberechtigten.

5. Kinderschutz

Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig (§ 1631 Abs. 2 BGB). Tagespflegepersonen haben gemäß § 8a SGB VIII als Leistungserbringer einen besonderen Schutzauftrag. Bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sollen sie eine erfahrene Fachkraft hinzuziehen.

5.1. Kinderrechte

Jedes Kind hat das Recht, so akzeptiert zu werden, wie es ist, und bei seiner persönlichen Entwicklung unterstützt und gefördert zu werden. Beispiele:

  • Die Kinder dürfen selbst auswählen, womit sie spielen möchten.
  • Sie haben jederzeit Zugang zu Trinken und Essen.
  • Sie haben die Möglichkeit, sich in eine ruhige Umgebung zurückzuziehen.
  • Sie haben das Recht, nicht diskriminiert zu werden.

5.2. Kindeswohl

Kinder brauchen Schutz und Sicherheit, Nahrung, ausreichend Schlaf, wettergerechte Kleidung sowie körperliche Unversehrtheit und Hygiene. Sie brauchen Verständnis und Zuneigung, das Gefühl, gehört und geliebt zu werden, sowie gesunde soziale Beziehungen. Bei einer Kindeswohlgefährdung ist die Tagespflegeperson verpflichtet, dies dem Fachdienst Kindertagespflege zu melden.

5.3. Partizipation

Die Kinder haben die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen selbst zu entscheiden, z. B. in welchem Sitz des Kinderwagens sie fahren möchten, welche Farbe ihr Trinkbecher oder Teller haben soll oder welche Lieder auf dem Weg zum Spielplatz gesungen werden.

5.4. Beschwerdemöglichkeiten für Kinder

Kinder mögen nicht alles, und das muss respektiert werden. Wenn ein Kind ein Essen ablehnt, muss es es nicht essen. Wenn beim Spielen etwas unerwünscht ist (z. B. Kitzeln), muss das andere Kind damit aufhören. Je nach Alter können Kinder durch Weinen, Sätze oder ein klares „Nein" kommunizieren. Tagespflegekinder kommen oft zur Tagespflegeperson, um ihre Sorgen zu schildern – diese sollte trösten, zuhören und vermittelnd eingreifen, damit die Kinder lernen, die Wünsche anderer zu respektieren.

6. Zusammenarbeit

Mit den Eltern

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist mir sehr wichtig. Morgens berichten die Eltern, wie die Nacht war und was das Wochenende gebracht hat. Diese Informationen sind wertvoll, da Kinder unterschiedlich auf Müdigkeit und Stress reagieren. Regelmäßige Entwicklungsgespräche finden nach der Betreuungszeit statt. Ich habe stets ein offenes Ohr und gebe gerne Tipps, wenn dies gewünscht wird.

Mit dem Fachdienst Kindertagespflege

Vor der Aufnahme eines Kindes müssen sich die Eltern beim Fachdienst Kindertagespflege melden, um alle Formalitäten zu klären. Der Fachdienst unterstützt unsere Tätigkeit, überwacht Weiterbildungen und den Erste-Hilfe-Kurs und beantwortet fachliche Fragen. Einmal im Jahr findet ein Hausbesuch statt.

Mit anderen Kindertagespflegepersonen

Auf dem Spielplatz treffen wir andere Tagesgruppen, mit denen die Tagespflegekinder gerne spielen. Ausflüge werden manchmal gemeinsam gestaltet, z. B. ein Besuch im Zoo. Bei schlechtem Wetter besuchen wir gelegentlich andere Gruppen.

7. Fortbildungen und Qualifikation

Als Kindertagespflegeperson bin ich verpflichtet, jährlich an 20 Unterrichtseinheiten Fortbildungen teilzunehmen. Der Fachdienst Kindertagespflege bietet dabei abwechslungsreiche Themen an.

8. Gesetzliche Grundlagen und Datenschutz

Gesetzliche Grundlagen

Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Die Grundsätze der Kindertagesbetreuung regelt § 22 SGB VIII gleichermaßen für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. In § 23 SGB VIII ist die Kindertagespflege im Besonderen geregelt. Der Rechtsanspruch auf Förderung ab dem ersten Lebensjahr ist in § 24 SGB VIII ausgeführt.

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die zwischen Kindertagespflegeperson, Eltern und Jugendamt ausgetauscht werden, sind nach dem Sozialgesetzbuch und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt. Fotos der Kinder unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für jede Veröffentlichung – insbesondere im Internet – ist eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

„Ein Kind ist wie ein Schmetterling im Wind.
Manche fliegen höher als andere, aber alle fliegen so gut sie können.
Sie sollten nicht um die Wette fliegen, denn jeder ist anders, jeder ist speziell und jeder ist wunderschön."